Erbrecht

Jedes Jahr werden nicht unerhebliche Vermögenswerte von Generation zu Generation weitergegeben. Damit das Erbe keinen Streit in der Familie und darüber hinaus verursacht, empfehlen wir, die Vermögens- und Unternehmensnachfolge schon zu Lebzeiten zu regeln. Wir beraten daher zur bestmöglichen letztwilligen Verfügung auch unter Berücksichtigung von Pflichtteilsberechtigten.

Auch bei Handlungsbedarf oder Streitigkeiten nach einem Erbfall beraten wir proaktiv und kompetent und wissen, welche Schritte eingeleitet werden müssen.

Darüber hinaus unterstützen wir bereits im Vorfeld für den Fall, dass eine Person ihren Willen nicht mehr wie gewohnt äußern kann, durch individuelle Gestaltung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.

Aufgrund der wirtschaftsrechtlichen Ausrichtung unserer Kanzlei sind wir, wenn es um die Berücksichtigung unternehmerischer Bezüge zu familien- und erbrechtlichen Fallkonstellationen geht, besonders qualifiziert. Bei Fragen im Hinblick auf den Erhalt oder die Nachfolge von Gesellschaftsbeteiligungen oder -vermögen, sind wir ein kompetenter Ansprechpartner.

Unsere Beratungs- und Vertretungsleistungen im Erbrecht

  • Testamentsgestaltung
  • Gestaltung von Patienten-, Betreuungs- und Vorsorgeverfügungen
  • Verfügungen unter Lebenden/Vorweggenommene Erbfolge und Übergabeverträge
  • Erbrechtliche Beratung nach dem Erbfall
  • Feststellung des Erbrechts
  • Erbscheinverfahren
  • Testamentsvollstreckung
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
  • Internationales Erbrecht