Gewerblicher Rechtsschutz
Ein guter Einfall findet schnell Nachahmer und Produktpiraterie sowie die steigende Zahl der Verletzungen von Urheber- und Markenrechten machen den Schutz von geistigem Eigentum unerlässlich. Zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit entwickeln wir gemeinsam mit unseren Mandanten geeignete Strategien, um Ideen zu schützen, Rechte zielgerichtet durchzusetzen und Interessen vor Gericht zu vertreten.
Auseinandersetzungen über gewerbliche Schutzrechte erfordern besondere prozess- und verfahrensrechtliche Kenntnisse. Eine besondere Rolle spielt das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Einstweilige Verfügung, Arrest). Wir beraten und vertreten gerichtlich und außergerichtlich bei Abmahnungen, Schutzschriften, einstweiligen Verfügungen und Klageverfahren.
Im Markenrecht umfasst unser Leistungsspektrum die Beratung bei der Entwicklung von Marken, die Anmeldung, Verwaltung und Überwachung nationaler, europäischer und internationaler Marken und die Vertretung in Widerspruchs- und Löschungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante.
Im Wettbewerbsrecht ist nicht nur Reaktion gefragt. Im Hinblick auf etwaig unlautere Verhaltensweisen, vor allem im Bereich der Marketingstrategie, gilt: Prävention ist besser als Intervention! Eine Abmahnung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens kann mithilfe unserer Beratungsleistung vor der Implementierung neuer Prozesse vermieden werden. Wir unterstützen unter anderem bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen und Verkaufsförderungskampagnen, aber auch bei Streitigkeiten über unlautere oder irreführende Werbung.
Im Bereich des Kartellrechts setzen wir vornehmlich auf die präventive Beratung – denn Größe wird nur dann zum Problem, wenn falsch oder nicht beraten wurde.
Die Konzeption von Vertriebssystemen unter Ausnutzung des gesamten kartellrechtlichen Spielraums ist hierbei einer unserer Schwerpunkte. Wir begleiten zudem die Registrierung von Unternehmenszusammenschlüssen und unterstützen unsere Mandanten bei der Beantragung von Ausnahmen des Kartellverbots bei den nationalen und europäischen Kartellbehörden.
Darüber hinaus beraten wir Unternehmen bei der Gestaltung von Verträgen unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten und beim Abschluss von Verkaufsvereinbarungen, durch die der Wettbewerb eingeschränkt würde.
Übersicht unserer Beratungsleistungen im Gewerblichen Rechtsschutz
- Markenrecht
- Beratung bei der Entwicklung von Marken
- Anmeldung und Verwaltung nationaler, europäischer und internationaler Marken
- Vertretung in Widerspruchs- und Löschungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante
- Wettbewerbsrecht
- Gerichtlich und außergerichtlich Vertretung bei Abmahnungen, Schutzschriften, einstweiligen Verfügungen und Klageverfahren
- Begleitung und Planung bei Werbung und anderen wettbewerbssensiblen Maßnahmen
- Urheberrecht
- Entwicklung und Beratung bei urheberrechtlichen Verträgen und Vergütungen
- Begleitung bei allen Arten von Auseinandersetzungen
- Designrecht und Recht des europäischen (nichteingetragenen) Geschmacksmusters
- Beratung in Designschutzfragen
- Abwehr und Geltendmachung von Designverletzungen, einschl. dem nichteingetragenen europäischen Geschmacksmusterrecht
- Kartellrecht
- Compliance Beratung
- Prüfung kartell-rechtlich relevanter Fragestellungen und Vertretung bei kartellrechtlichen Verfahren