Leasingrecht
Seit vielen Jahren beraten und vertreten wir unter anderem eines der führenden Leasing- und Finanzdienstleistungsunternehmen in Deutschland, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich und beraten insbesondere bei der Gestaltung von Leasing- und Factoringverträgen aller Art, auch grenzüberschreitend. Dabei verfügt unser Team über jahrzehntelange Erfahrung bei der Beratung und Gestaltung von projektbezogenen Finanzierungsinstrumenten.
Unsere Beratungs- und Vertretungsleistungen im Leasingrecht
- Gestaltung von Leasing- und Mietkaufverträgen einschließlich Geschäftsbedingungen
- Gestaltung und Begleitung von Factoring und sonstigen Refinanzierungsprojekten
- Vertragsmanagement und Beratung in Cross-Border-Leasing
- Rechtliche Gestaltung von Absatzleasingmodellen
- Spezialleasing (Photovoltaik, IT-Leasing, Flugzeuge, Industrieanlagen u.v.m.)
- Eigentumssicherung einschließlich strafrechtlicher Prüfung
- Gerichtliche Geltendmachung von Zahlungs- und Herausgabeansprüchen, auch gegenüber ausländischen Parteien
- Außergerichtliche Streitbeilegung und Mediation
- Forderungsbeitreibung im Rahmen der Zwangsvollstreckung
- Mitarbeiterschulungen