Umweltrecht

Im Umweltrecht liegt der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit auf den Gebieten des Altlasten- und Bodenschutzrechts, des Immissionsschutzrechts sowie des Abfallrechts. Daneben bearbeiten wir Fragestellungen aus dem Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung, dem Naturschutzrecht und dem Wasser- und Abwasserrecht.

Im Altlasten- und Bodenschutzrecht beraten wir sowohl öffentliche Rechtsträger, wie auch Privatpersonen und private Unternehmen beim Umgang mit Verdachtsflächen sowie mit schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten einschließlich altlastenbedingter Grundwasserkontaminationen. Wir begleiten unsere Mandanten auf Wunsch durch sämtliche Stadien dieses Umgangs, von der historischen und orientierenden Untersuchung über die Detailuntersuchung (mit Gefährdungsabschätzung), die Sanierungsuntersuchung und die Sanierungsplanung bis zum Abschluss der Sanierung und eines etwa nachgeschaltete Monitorings. Unsere anwaltliche Tätigkeit umfasst z.B.

  • die Bewertung von Haftungsrisiken beim Erwerb potenziell kontaminierter oder auch (teil-)sanierter Grundstücke,
  • die Beratung öffentlicher Rechtsträger bei der Ermittlung und Heranziehung von Sanierungsverantwortlichen,
  • den Entwurf öffentlich-rechtlicher Verträge sowohl auf Seiten privater Rechtsträger (Unternehmen, Privatpersonen), wie auch auf Seiten öffentlicher Rechtsträger (insb. Kommunen),
  • die Geltendmachung oder die Abwehr von Ausgleichsansprüchen nach § 24 Abs. 2 BBodSchG (außergerichtlich und gerichtlich)

Im Immissionsschutzrecht beraten und vertreten wir ebenfalls sowohl öffentliche (insb. Kommunen) wie auch private Rechtsträger (Unternehmen). Unsere Tätigkeit umfasst hier sämtliche Stadien des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens einschließlich der Erstellung von Ausgangszustandsberichten nach § 10 Abs. 1 a BImSchG. Soweit es um immissionsschutzrechtlich genehmigte oder zu genehmigende Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen nach Ziff. 8 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV geht, überlagert sich unsere Tätigkeit im Immissionsschutzrecht mit derjenigen im Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht. Außerhalb der Zulassung von Anlagen beraten und vertreten wir öffentliche und private Rechtsträger bei auftretenden Rechtsfragen und rechtlichen Auseinandersetzungen, z.B. hinsichtlich der Erbringung einer Sicherheitsleistung oder hinsichtlich Umfang und Reichweite von Stilllegungs- und Nachsorgepflichten. Speziell im Abfallrecht beraten und vertreten wir öffentliche Rechtsträger, ebenso wie private Unternehmen, bei der Zulassung, aber auch bei der Stilllegung von Deponien. Im Kreislaufwirtschaftsrecht beraten wir außerdem Unternehmen bei der Verwertung von Bodenmaterial und mineralischen Abfällen. Im Wasser- und Abwasserrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten in wasserrechtlichen Erlaubnis- bzw. Genehmigungsverfahren, etwa im Zusammenhang mit einer Direkt- oder Indirekteinleitung oder bei der Zulassung von Abwasserbehandlungsanlagen.

Zu unseren besonderen Kompetenzen gehören zum einen der Schnittstellenbereich zwischen Umweltrecht und Insolvenzrecht, zum anderen das Umweltordnungswidrigkeitenrecht und das Umweltstrafrecht. Bei umweltrechtlichen Fragestellungen bzw. Auseinandersetzungen im Insolvenzverfahren beraten und vertreten wir sowohl Insolvenzverwalter, wie auch Umweltbehörden. Unsere Tätigkeit umfasst hier z.B. die Beratung über umweltrechtliche Konsequenzen einer Inbesitznahme von Grundstücken oder der Fortführung des Betriebs einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage. Im Umweltordnungswidrigkeiten- und im Umweltstrafrecht beraten und vertreten wir ebenfalls sowohl Behörden, wie auch Privatpersonen und private Unternehmen.