Verwaltungsrecht
Im Verwaltungsrecht liegt der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit auf den Gebieten des Kommunal- und Kommunalabgabenrechts, des öffentlichen Baurechts und des Wirtschaftsverwaltungsrechts, insbesondere des Bergrechts. Wir vertreten auf diesen Gebieten sowohl öffentliche Rechtsträger (Städte und Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände), als auch private Rechtsträger (insb. Unternehmen). Unsere Tätigkeit im öffentlichen Baurecht umfasst z.B. die außergerichtlich und gerichtliche Vertretung bei der Aufstellung von Bauleitplänen und anderen städtebaulichen Satzungen, bei der Genehmigung von Vorhaben oder bei der Heranziehung zu Ausgleichsbeträgen nach § 135a BauGB oder nach § 154 BauGB. Im Bergrecht beraten und vertreten wir vor allem private Unternehmen, z.B. im Zusammenhang mit der Erteilung einer bergrechtlichen Erlaubnis oder einer bergrechtlichen Bewilligung, außerdem hinsichtlich der Zulassung von Rahmen-, Haupt-, Sonder- und Abschlussbetriebsplänen.