Compliance – Hinweisgeberschutzsystem

Regelkonformes Verhalten, die Beachtung und Umsetzung interner sowie gesetzlicher Vorgaben und Wertungen sind für unsere Tätigkeit unabdingbare Voraussetzung. Dies beinhaltet das frühzeitige Erkennen potenzieller Compliance-Verstöße und Risiken, damit diesen entgegengewirkt werden kann. Hierfür helfen uns Hinweise auf mögliche Verstöße gegen interne und externe Vorgaben. Derartige Hinweise können von unseren Mitarbeitern, Mandanten, Geschäftspartnern und sonstigen Dritten – auch anonym – per E-Mail unter meldestelle@tiefenbacher.de

sowie schriftlich und/oder persönlich an

Rechtsanwalt
Henning Schneider
Caspar-David-Friedrich-Str. 6
01219 Dresden
Telefon: +49 351 47782-24

oder

Rechtsanwalt
Dr. Gero Schneider
Im Breitspiel 9
69126 Heidelberg
Telefon: +49 6221 3113-43

gemeldet werden.

Eingehende Hinweise werden vertraulich behandelt, dies betrifft sowohl die Identität der hinweisgebenden Person als auch der Person(en), die Gegenstand einer Meldung sind. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Meldung falscher Hinweise kann die Vertraulichkeit nicht gewährleistet werden. Zudem kann die Vertraulichkeit nach den gesetzlichen Vorgaben nicht in Straf-, Bußgeldverfahren oder Verwaltungsverfahren sichergestellt werden sowie aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung.

Der Eingang eines Hinweises wird innerhalb von 7 Tagen bestätigt, wenn bei Hinweismeldung eine Kontaktmöglichkeit mitgeteilt wurde. Jeder Hinweis wird von uns geprüft und etwaige Abhilfe- und/oder Folgemaßnahmen eingeleitet, über die die hinweisgebende Person innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der Hinweismeldung informiert wird, soweit dadurch Nachforschungen oder Ermittlungen und die Rechte betroffener Personen nicht beeinträchtigt werden.